Aus der Satzung

Präambel
Kinder sollten früh die Möglichkeit erhalten, die besonderen Kräfte des Singens und Musizierens für sich zu entdecken. Die Musikförderung bei Kindern dient nicht nur ihren musischen Talenten, sie stärkt ihre Persönlichkeit, ihre Kreativität und Ausdruckskraft, ihre Lernfreude und ihre sozialen Fähigkeiten. Somit dient sie in hohem Maße dem Wohl und der Zukunft unserer Gesellschaft. Da die staatliche Bildung und Erziehung einen solchen Musikunterricht nicht ausreichend leisten kann, haben wir diese Stiftung errichtet.

§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Jugendförderung, hierbei vor allem die Förderung des Singens und Musizierens, auch des Komponierens, Textdichtens und der Musiktherapie von Kindern.

Insbesondere sollen Musikprojekte mit integrativen und ganzheitlichen Ansätzen gefördert werden, in denen Musik mit Spiel, Theater oder Bewegung kombiniert wird, um soziale Fähigkeiten und Strukturen zu stärken. Dies gilt vorzugsweise für Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen

Dem Blickwinkel und den Vorlieben der Kinder in ihrer jeweiligen Altersgruppe ist eine hohe Bedeutung beizumessen. Die Stiftung kann auch wissenschaftliche Forschung, die diesen Zwecken dient, fördern.

(2) Die Stiftung arbeitet sowohl fördernd als auch operativ, indem sie eigene Musikprojekte ins Leben ruft und führt.

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