Wie stelle ich einen Antrag?

Uns erreichen eine Vielzahl von Anträgen engagierter Menschen, die sich für das aktive Musizieren von Kindern einsetzen. Darüber sind wir sehr dankbar. Mit den begrenzten finanziellen Mitteln unserer noch jungen Stiftung bemühen wir uns, Anträgen zu entsprechen, die im Sinne unserer Satzung förderungswürdig sind.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht allen Anträgen gerecht werden können.

Damit wir in unserem Spendenausschuss ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir einen vollständigen Antrag, der in jedem Fall folgende Punkte enthalten muss:
· eine Beschreibung des Projektes (ggf. seine Geschichte – vorangegangene Aktivitäten, Anzahl und Altersgruppe der Kinder etc.),
· eine Begründung seiner Notwendigkeit sowie
· eine Kosten- und ggf. Einnahmenaufstellung (sichere und erhoffte Einnahmen, eigene Mittel).
Außerdem möchten wir von Ihnen wissen, wie Sie den Erfolg der Maßnahme kontrollieren wollen und wie Ihre Arbeit dokumentiert werden soll.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge ohne diese Angaben nicht bearbeiten können.
Falls Sie vor der Antragstellung formlos per E-Mail anfragen wollen, ob Ihr Wunsch nach Unterstützung möglicherweise Aussicht auf Erfolg hat, antworten wir Ihnen rasch. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch, die Beschreibung des Stiftungszwecks in der Satzung genau zu lesen.

Eine Entscheidung über Ihren Antrag kann bis zu einem halben Jahr dauern, da sich das Gremium, dass die Stiftung zu Förderanträgen berät, in der Regel nur zweimal jährlich trifft. Falls es sich um kleinere Geldbeträge handelt, kann ggf. auch zwischen den Sitzungen entschieden werden.